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June 16, 2026
Externe Dienstleister warten Netzleittechnik und IT von Stadtwerken aus der Ferne – einer der größten Angriffspunkte im KRITIS-Umfeld. Was NIS-2 und der IT-Sicherheitskatalog nach § 11 EnWG verlangen und wie Sie Dienstleisterzugriffe sicher und nachweisbar machen.

Stadtwerke betreiben kritische Infrastruktur: Strom, Gas, Wasser, Wärme und zunehmend Telekommunikation. Die Netzleittechnik und die IT-Systeme dahinter werden jedoch nur selten vollständig im eigenen Haus betrieben – Hersteller von Leittechnik, Systemintegratoren und IT-Dienstleister warten sie regelmäßig aus der Ferne. Genau dieser Dienstleisterzugriff ist eine der größten und am schlechtesten kontrollierten Angriffsflächen im KRITIS-Umfeld.
Dieser Artikel zeigt, warum Dienstleisterzugriff bei Stadtwerken ein regulatorisches und sicherheitstechnisches Problem zugleich ist, welche konkreten Pflichten aus NIS-2 und dem IT-Sicherheitskatalog nach § 11 EnWG folgen – und wie sich externe Partner kontrolliert, zeitlich begrenzt und nachweisbar anbinden lassen, ohne den Betrieb auszubremsen.
Wichtige Erkenntnisse
Stadtwerke betreiben eine heterogene Landschaft aus klassischer IT (Abrechnung, ERP, Kundenportale) und Betriebstechnik (OT): Netzleittechnik, SCADA-Systeme, Fernwirktechnik, Smart-Metering-Infrastruktur. Kaum ein Stadtwerk hält für all diese Spezialsysteme eigenes Personal vor. Die Wartung übernehmen Hersteller, Systemintegratoren und IT-Dienstleister – fast immer per Fernzugriff.
Damit entsteht ein strukturelles Risiko, das sich von dem klassischer Unternehmen unterscheidet: Ein kompromittierter Dienstleisterzugang führt hier nicht nur zu Datenabfluss, sondern potenziell direkt in die Steuerung der Strom- oder Gasversorgung. Typische Schwachstellen:
Angreifer haben erkannt, dass der Weg über den Dienstleister effizienter ist als der Frontalangriff. Ein einziger kompromittierter Wartungszugang kann Zugriff auf viele Stadtwerke gleichzeitig öffnen, wenn derselbe Dienstleister mehrere Versorger betreut. Der Energiesektor ist dabei überproportional betroffen: Die Zahl der Cyberangriffe auf den Energie- und Versorgungssektor hat sich innerhalb von zwei Jahren mehr als verdoppelt, und der Sektor meldet ein Vielfaches der OT/ICS-Vorfälle anderer Branchen.
„Rund 29 % der Unternehmen in Deutschland waren bereits von Supply-Chain-Angriffen betroffen – mit Folgen von Betriebsausfällen bis hin zu Reputations- und finanziellen Schäden.“ — Kaspersky, Supply-Chain-Security-Studie
Für Stadtwerke heißt das: Die eigene Sicherheit ist nur so stark wie die Kontrolle über die Zugänge ihrer Dienstleister.
Mit dem NIS2-Umsetzungsgesetz ist der Sektor Energie umfassend reguliert. Stadtwerke fallen darunter regelmäßig als wichtige oder besonders wichtige Einrichtung – und zwar unabhängig davon, ob sie die klassischen KRITIS-Schwellenwerte der BSI-KritisV überschreiten. Schon mittelgroße Versorger ab rund 50 Beschäftigten und 10 Mio. Euro Umsatz sind erfasst.
Für den Dienstleisterzugriff sind drei Punkte zentral:
Mehr zum regulatorischen Rahmen: NIS-2: Was die neue EU-Richtlinie für Ihr Unternehmen bedeutet und die NIS-2-Checkliste für den Mittelstand.
Der Energiesektor ist zusätzlich sektorspezifisch geregelt. Über § 11 Abs. 1a EnWG (Netzbetreiber) und § 11 Abs. 1b EnWG (Betreiber von als KRITIS eingestuften Energieanlagen) verpflichtet die Bundesnetzagentur die Betreiber, ein Informationssicherheits-Managementsystem (ISMS) nach ISO/IEC 27001 und der branchenspezifischen ISO/IEC 27019 aufzubauen und zertifizieren zu lassen.
Der IT-Sicherheitskatalog verlangt unter anderem eine kontrollierte Zugriffsverwaltung, dokumentierte Berechtigungen und Nachvollziehbarkeit aller Zugriffe – einschließlich derer von externen Dienstleistern. Konkret bedeutet das: Dienstleisterzugriffe müssen auf das Notwendige begrenzt (Least Privilege), eindeutig einer Person zugeordnet und revisionssicher dokumentiert sein.
Die Schwellenfrage der BSI-KritisV – im Strombereich rund 3.700 GWh pro Jahr beziehungsweise etwa 500.000 versorgte Personen – verliert dabei an Bedeutung: Über NIS-2 sind auch Versorger unterhalb dieser Schwellen in der Pflicht.
Viele Stadtwerke binden Dienstleister noch über klassische VPN-Zugänge oder Jump-Hosts an. Beides löst das Problem nicht:
Verwandte Risiken im Detail: RDP absichern: Best Practices gegen Remote-Desktop-Angriffe.
Sicherer Dienstleisterzugriff beruht auf wenigen, konsequent umgesetzten Prinzipien:
VISULOX ist als dezentrale Remote-PAM-Plattform genau für diese Anforderung gebaut. Externe Dienstleister werden kontrolliert, zeitlich begrenzt und nachweisbar an die Systeme von Stadtwerken angebunden:
Mehr zum Thema: Drittanbieter-Zugriff absichern: Wie Sie externe Dienstleister sicher anbinden.
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Dienstleisterzugriff ist für Stadtwerke unverzichtbar – Netzleittechnik und IT lassen sich nicht allein im Haus betreiben. Die entscheidende Frage ist daher nicht, ob externe Partner Zugang erhalten, sondern wie kontrolliert. NIS-2 und der IT-Sicherheitskatalog nach § 11 EnWG machen aus dem, was lange als Best Practice galt, eine überprüfbare Pflicht – mit persönlicher Verantwortung der Geschäftsleitung.
Die Kombination aus Least Privilege, Just-in-Time-Zugriff, eindeutiger Identität und lückenlosem Session-Recording reduziert die Angriffsfläche auf ein Minimum und liefert zugleich den geforderten Nachweis. VISULOX bindet externe Dienstleister über ein zentrales Gateway an – ohne VPN, revisionssicher und in unter zwei Tagen produktiv, ohne Eingriff in den laufenden Betrieb.
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